Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18143
VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16 (https://dejure.org/2018,18143)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.04.2018 - 8 A 276/16 (https://dejure.org/2018,18143)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. April 2018 - 8 A 276/16 (https://dejure.org/2018,18143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11

    Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
    Bereits die tatsächliche Überlassung eines Dienstzimmers an den Staatssicherheitsdienst für konspirative Zwecke stellt für sich genommen eine Tätigkeit für das MfS dar (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 66, juris).

    Dem Umstand, dass Schädigungen nicht nachweisbar sind, wurde letztlich bereits durch die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst Rechnung getragen (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 65, juris).

    Die Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit höherrangigem Recht hat das BVerfG bereits bestätigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332, Rn. 63; sh. auch BVerwG, Urteil vom 02.02.2017 - 2 C 25/15 -, Rn. 38, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 71, juris).

  • VG Gera, 10.12.2003 - 1 K 505/01

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Tätigkeit für MfS als

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des VG Gera vom 10.12.2003, Az. 1 K 505/01 GE, auf die sich der Kläger beruft.

    Jedoch wurde aus der dortigen Berufung weder deutlich, dass dem dortigen Kläger ein Deckname erteilt worden war, noch enthielt der Berufungstext Hinweise zu einer Verpflichtung zur konspirativen Mitarbeit (vgl. VG Gera, Urteil vom 10.12.2003 - 1 K 505/01.GE -, Rn. 17, juris).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
    Die Nichtanrechnung dieser Zeiten beruht auf der Annahme begründeter Zweifel an der Eignung des Beamten i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332, Rn. 59, juris; Fürst, GKÖD, Besoldungsrecht des Bundes und der Länger, BBesG, K § 30 Rn. 5).

    Die Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit höherrangigem Recht hat das BVerfG bereits bestätigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310-332, Rn. 63; sh. auch BVerwG, Urteil vom 02.02.2017 - 2 C 25/15 -, Rn. 38, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2012 - 1 L 70/11 -, Rn. 71, juris).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
    Ausreichend ist, wenn er die Zuarbeit billigend in Kauf genommen hat, also wenn er eine Tätigkeit ausgeübt hat, von der er wusste, dass sie möglicherweise vom Staatssicherheitsdienst veranlasst war (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 26/97 -, BVerwGE 108, 64-70, Rn. 26).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16
    Denn anders als bei (außerordentlichen) Kündigungen, bei denen auch entscheidend ist, wie schwer der inoffizielle Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit für das MfS einen anderen geschädigt, gefährdet oder in seiner Privatsphäre verletzt hat oder dies jedenfalls in Kauf genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 6 P 2/97 -, BVerwGE 106, 153-171, Rn. 25, juris m.w.N.), ist diese Frage versorgungsrechtlich nicht maßgeblich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht